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Gardasee
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Italien 80 km/h-Aufkleber

diesen Halter mit diesem Schild und alles ist OK
***eg Paar
443 Beiträge
@mhug
es ist ein Unterschied, ob ich in einem Land lebe(n) (möchte), oder ob ich im Rahmen der EU!!! angehörige Länder mit einem in der EU zugelassenem Fahrzeug befahre.

Sorry, so leicht kann man es sich nicht machen
****bw Mann
433 Beiträge
@careg
völlig falsch. ich will mich dort aufhalten. wenn ich euch besuche muss ich mich auch an euch anpassen. wenn nicht, schmeißt ihr mich raus.
Einfach akzeptieren, dass andere noch bei weitem nicht so weit seid wie ihr ...
***eg Paar
443 Beiträge
aha
das ist dann der Sinn der EU?
Abzocken?

ich denke, den Unterschied habe ich ausreichend beschrieben
*******aar Paar
3.543 Beiträge
Gruppen-Mod 
*modda* *zumthema*
***eg Paar
443 Beiträge
mhh
eine gute Stellungnahme vom ADAC wäre gewesen:
nach EU Recht...... laberrabarber
Ausrüstungsvorschrift..... §§§§

also keine Bußgeldbewährung blablabla

dann könnte man den Scheriffs etwas unter die Nase halten....

Das Fazit, welches die gegeben haben, ist ja sowas von .....sagen wir mal: einfach
*********fgang Paar
628 Beiträge
Ausrüstungs- oder Verhaltensvorschrift ?
Genau das Problem hatten wir hier an der Grenze D / PL auch, hieß "Feuerlöscher".
Da gab es dann aber eine klare Aussage: für ein Kfz / Hänger gelten die Ausrüstungsvorschriften (also auch das Vorhandensein von Feuerlöschern, Kennzeichen incl. zulässiger Höchstgeschwindigkeiten) des Zulassungslandes, für das Verhalten jedoch immer die StVO des Aufenthaltslandes.
Aber: wenn z.B. für meinen WoWa nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter der in D allgemein zulässigen 80 km/h gilt (ind im Fahrzeugschein eingetragen ist), dann ist auch das Schild in D Pflicht und ich darf damit auch in anderen Ländern nicht schneller fahren.
Was sagt die italienische StVO über zulässige Geschwindigkeiten: sind dort wie in D oder z.B. auch PL Höchstgeschwindigkeiten für Kzf mit Anhängern z.B. auf Landstraßen, Schnellstraßen, Autobahnen enthalten?
Dazu sollte dann aber auch unserer ADAC eine korrekt fundierte Auskunft geben können, optimal auch mit der Benennung des entsprechenden §.
Weitere Info
Heute hatten wir unsere Nachbaren zum Grillen eingeladen, der ist in Italien
Polizist. Da haben wir am Nachmittag ein wenig diskutiert, nachdem er selbst einiges
erfragen musste, ist Folgendes raus gekommen:

Es müssen in Italien 2 Aufkleber an jeden Hänger bzw. Caravan (Wohnwagen)
angebracht werden, einer mit 70Km/h für Staatsstraßen und einer mit
80Km/h für Autobahnen bzw. Schnellstraßen.
Aufkleber müssen einen Durchmesser von 20cm haben und auf Reflektorfolie
gedruckt sein, zzg. müssen sie in Italien homologiert sein. Homologationsnummer
befindet sich auf dem Aufkleber selbst.
Der Aufkleber mit 70Km/h muss auf der linken Hinterseite des Anhängers
angebracht werden, der Aufkleber mit 80Km/h auf der rechten Hinterseite.
Höhe spielt keine Rolle solange sich beide Aufkleber auf der gleichen
Höhe befinden.
Strafen:
Ohne Aufkleber: 74€-104€
Geschwindigkeitsübertretung zwischen 10 und 40 Km/h: 159€-639€
Geschwindigkeitsübertretung zwischen 40 und 60 Km/h: 500€-2000€
mit Führerscheinentzug von 1 Monat bis zu 6 Monate.
Überholen trotz Überholverbot kann ebenfalls den Führerschein kosten,
Strafhöhe konnten wir nicht genau ermitteln, soll sich aber zwischen 250€
und 1500€ bewegen.

Alle Strafen werden um 1/3 teurer wenn jemand zwischen 22.00Uhr und 7.00Uhr
erwischt wird.

Zum Thema Ausrüstung:
Da im Wohnwagen Gasflaschen mitgeführt werden,ist das in Italien ein
Gefahrenguttransport, also ist das Gefahrengut zu sichern,wär ja automatisch so,
aber es ist ein Feuerlöscher mit mindestens 2Kg erforderlich der im jeweiligen Zulassungsland
alle 6 Monate revisioniert werden muss. Das fällt aber anscheinend unter dem ADR
Gesetz das EU weit einheitlich sein sollte.

Eine Gasprüfung existiert in Italien noch nicht, soweit sind die noch nicht! *haumichwech*
Den Mist mach ich nicht mit. Hier in Deutschland gibt es schöne Plätze, ich brauche mir nicht die Zunge brechen um eine Kaffee zu bestellen und mich mit Nazi schreiendem Personal rum ärgern. Ostsee, Nordsee oder MeckPom, alles hier, oder nach Tschechien, haben auch ein paar schöne Seen.
***eg Paar
443 Beiträge
@adrias
die internationale ADR Vorschrift (hier GGVS (Straße) gibt aber auch nicht kennzeichnungspflichtige Mindermengen frei. Diese belaufen sich auf 1.000 Punkte (i.d.R. 1kg = 1 Punkt)....also selbst Bruttogewicht Gasflasche 25 kg x 2 => gerade mal 50 Punkte.......

Die *polizei* hat von diesen Vorschriften selbst keine Ahnung (oft genug - und selbst erlebt).
Jain
2 Gasflaschen fallen immer unter das ADR Gesetz. Man ist zwar unter den 1000 Punkten, darüber braucht man ja auch den ADR Führerschein, aber die Sicherheitsausrüstung muss immer dabei sein. Geht ja nur um einen 2 Kg Feuerlöscher. Den muss man sogar im Auto haben wenn es mit LPG ausgerüstet ist.
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