Neue Abzocke in der Schweiz...Öse für Abreissseil
Achtung : Gilt für alle Gespannfahrer mit gebremsten Anhängern oder Wohnwagen.Das Abreissseil darf nicht um die Anhängekupplung gewickelt werden.
Entweder eine Schelle oder Anschweisslasche muss vorhanden sein , wo der Karabiner eingehängt wird.
Es drohen Strafen von 400 bis zu 800 Franken.
Stressfreien Urlaub wünschen blu_fun