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wowa kauf überschreitet das Gesamtgewicht

****r25 Mann
76 Beiträge
Es gibt noch eine Lösung
Vor dem Problem haben wir auch mal gestanden. Es gibt noch die Möglichkeit, dass du deinen neuen Wohnwagen beim TÜV ablasten läßt. Dann wird das maximal Gewicht mit den 1300 kg im Schein eingetragen. Erkundige dich mal bei deinem TÜV Onkel
******aar Paar
2.310 Beiträge
Boah soviel Unsinn auf einen Haufen bislang einzige vernünftige Antwort von eveningstar! Hier wird aber auch alles durcheinander geworfen. Ganz kurz : ja du darfst ihn ziehen und bis 1300 kg zzgl der eingetragenen stützlast vom Fahrzeug beladen . also wird 1400 ganz gut passen,wahrscheinlich 1375kg. Die stützlast musst du allerdings bei der Zuladung des PKW berücksichtigen. Vielleicht mal schauen wieviel Zuladung bleibt. Gesamt Zuggewicht dürfte bei dir egal sein wenn du den alten Klasse 3 hast . achso was auch nicht gehen wird ist tempo 100
LG Ingo
******aar Paar
2.310 Beiträge
Der Tipp von biker25 ist so ziemlich das dümmste das man machen kann ...sorry aber wahr
@Grisupaar....
Äh....mit Verlaub und ganz lieb gemeint...
Warum darf man einen Wowa ziehen, der schwerer im Gesamtgewicht ist als die zugelassene und genehmigte Anhängelast des Zugahrzeuges?

Die Frage war doch :
Jetzt zu meiner Frage.
Ich darf 1300kg gesamt ziehen. Wenn der Wowa leer 1000 kg wiegt gesamt aber 1400kg eingetragen hat.
Ist es zulässig das ich ihn einfach weniger belade?
Oder zählt nur das was in den Schein steht.

Im Verkehrsrecht wird mit der zulässigen Anhängelast das Gewicht angegeben, welches von einem bestimmten Zugfahrzeug gezogen werden darf. Damit gibt der Wert der Anhängelast an, wie schwer ein Anhänger überhaupt sein darf !

Die entsprechenden Werte vom Auto zur Anhängelast können in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 (technisch zulässige Anhängelast gebremst) und O.2 (technisch zulässige Anhängelast ungebremst) nachgelesen. Im alten Fahrzeugschein sind die Werte in Feld 28 und 29 abgedruckt.

In den Zulassungspapieren steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Es müssen die genauen Gewichtsangaben des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs eingealten werden. Wird die Anhängelast überschritten, drohen laut Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger je nach Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Stützlast: Die Stützlast bezeichnet das Gewicht, das vertikal auf der Kugel der Anhängerkupplung lasten darf; bei Pkw sind das in der Regel 75 Kilo. Der Wohnwagen-Hersteller gibt zudem für seinen Anhänger eine Deichsellast an (meist 100 kg). Es muss der niedrigere Wert eingehalten werden! Allerdings sollte er möglichst komplett ausgeschöpft werden, da das Gespann so stabiler wird.
Es ist wichtig, dass die maximale Stützlast nicht überschritten wird. Wie hoch die Stützlast sein darf, ist den Zulassungspapieren zu entnehmen.

Was eveningstar hier geschrieben hat, ist wohl eher auf die 100 kmh Zulassung gemeint. Und nicht was das Zugfahrzeug an Gesamtgewicht ziehen darf.

Es will mir doch keiner sagen, dass ich mit einem Zugfahrzeug mehr Gewicht ziehen darf als zugelassen und genehmigt ist... oder ? *zwinker* *liebguck*

Aber ich lasse mich gerne eine besseren belehren, wenn man dieses sachlich und mit Quellangaben erklärt.... *lach*

Allerdings hat man die Möglichkeit, die Anhängelast vom Auto zu erhöhen. Denn es gibt im Handel verschiedene Möglichkeiten. Denkbar ist beispielsweise die Ausstattung vom Fahrzeug mit einer Anhängekupplung mit höherem D-Wert (Dauerfestigkeit). Bei bereits vorhandener Anhängerkupplung mit hohem D-Wert kann unter Umständen ein Gutachten ausreichen. Grundsätzlich lässt sich die Zuglast von PKW in Deutschland aber nur um maximal acht Prozent erhöhen.

Und einen Wowa ablasten....nö.... das ist wirklich eine dumme Idee.
Mit dieser Stellungnahme ist wohl alles gesagt. Das lässt sich auch auf offiziellen Seiten nachlesen. Das wäre ein guter Zeitpunkt hier abzuschließen.
pedi ......
es verlangt ja auch keiner von dir das du einen Hänger mit einem Gewicht von 1400Kg mit einem Auto das nur 1300Kg ziehen darf ziehen sollst

aber wenn der 1400kg Hänger nur 1300Kg wiegt dann darfst du es mit dem Auto auch ziehen

Anhänger Ablasten ist ganz einfach und möglich ob es sinn macht ist fraglich denn es ändert sich nix daran
beim Tüv wird nur das gewicht von 1400 auf 1300Kg geschrieben und zwar steht dann drinn ohne technische änderung

ein Auto AHK aufzulasten ist nur bei ganz wenigen PKW´S möglich und dann meist mit einer begrenzung die von der Steigung abhänig gemacht wird zB. 1300Kg bei 12% und 1400 bei 8% steigung,
macht meist kein sinn
lieb und brav

ich find es nicht das es abgeschlossen ist da auch die Aussage von Pedi nicht korekkt ist
An die hier Auskunft suchenden
Es wird hier leider viel "Schmarren" geschrieben.
Wendet euch an den TÜV oder die DEKRA oder an euere Zulassungsstelle.
Da liegen Flyer dazu aus.
Es ist ganz einfach.
Lasst euch nicht kirre machen.
Das was tatsächlichlich am Hacken hängt ist die Anhängelast. Der Wert steht im Fahrzeugschein was bei 8% bzw 12% Steigung gezogen werden darf. Wie die Stützlast eingerechnet wird steht ebenso im Fahrzeigschein. Gesamtzuggewicht dabei beachten. Führerschein Klasse beachten. Das zählt.
Nachsehen, nachfragen, freuen......
@franken_97
da auch die Aussage von Pedi nicht korekkt ist

Mal lieb nachgefragt.... in wie fern denn nicht ?

Aber ich lasse mich gerne eine besseren belehren, wenn man dieses sachlich und mit Quellangaben erklärt.... *lach*
Oder kann man keine sachliche Antwort geben.... ?
Es will mir doch keiner sagen, dass ich mit einem Zugfahrzeug mehr Gewicht ziehen darf als zugelassen und genehmigt ist... oder ? *zwinker* *liebguck*
Und Nu??
Zugfahzeugt darf Masse x ziehen... tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers überschreitet dieses bei y.... darf oder darf ich nicht ?

Einfach abblocken bringt doch nichts... sachlich fachlich diskutieren ist doch schließlich für alle wichtig. Denn es geht doch letztendlich um die Sicherheit beim fahren.

Man sieht doch alleine an dieser Diskussion sehen, wie weit die Meinungen auseinander gehen..
Und falls ich mich irren sollte, so würde ich mich über eine fachliche Belehrung freuen.
Das schont mein Geldbeutel und Kontostand in Flensburg gewaltig. Vielleicht auch den einen oder anderen auch...
pedi....
die Frage war:
Jetzt zu meiner Frage.
Ich darf 1300kg gesamt ziehen. Wenn der Wowa leer 1000 kg wiegt gesamt aber 1400kg eingetragen hat.
Ist es zulässig das ich ihn einfach weniger belade?
Oder zählt nur das was in den Schein steht.

und die Antwort ist
ja er darf den Hänger ziehen wenn der Hänger nicht schwerer als 1300Kg ist
das Stützlast gedöns lassen wir einfach mal wech das verwirrt nur


ich selbst habe ein Jimny der darf 1200Kg ziehen
habe aber sehr oft ein Anhänger dran der 3500Kg wiegen darf
solange ich ihn nur bis 1200kg Belade dann ist alles OK
wurde damit schö öfters angehalten sogar schon auf der Autobahn
musste mit auf die Wagge und siehe 1100Kg gewicht
ein freundliches das sieht man selten und eine gute fahrt noch
Danke Franken_97 für diese Erklärung und Link. *top2*Top2

Dann kann ich ja beruhigt meinen Anwalt kontaktieren... (zum Glück gibt's ja Rechtsschutz *lach*)
Und hat man auf der A9 Höhe Leipzig angehalten...und auf die Waage gebracht. Und wir hatten genau dieses Problem an der Hacke. Real Gewicht vs eingetragene Zuglast.

Na...endlich mal etwas Klarheit und *danke* nochmals. Ich werde gleich mal die Rechtsschutz als auch meinen Anwalt kontaktieren.
*******achs Mann
188 Beiträge
Hallo
Franken_97 hat schon recht.

Es ist so:
Angegeben in der Zulassungsbescheinigung ist die max. zulässige Anhängelast.
Definitionsgemäß ist die Anhängelast das tatsächliche Gesamtgewicht (jetzt Gesamtmasse) des Anhängers minus Stützlast. Die Stützlast spielt also schon eine Rolle, da diese auf die hintere Achslast des ziehenden Fahrzeugs geht.

Die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers ist also definitionsgemäß für die Beurteilung der momentanen Anhängelast hinter einem Fahrzeug unbedeutend, da die tatsächliche Gesamtmasse, minus Stützlast, zählt.

LG
Frechsdachs
*****aar Paar
877 Beiträge
Da es bei der maximalen Anhängelast um die vertikale Last geht, die das Fahrzeug vorwärts ziehen darf, würde ich die Stützlast dazu rechnen, denn auch diese muss vorwärts bewegt werden. Die Stützlast reduziert die Achslast, das ist klar.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Die Diskussion hier erinnert in weiten Teilen schon an groben Unfug, gepaart mit gesundem Höheren sagen.

Vielleicht sollten wir aller hier nochmal die Theorie der Führerscheinprüfung machen und sehen wer den Führerschein behalten darf *zwinker*
Immerhin ist das Wissen, dass hier abgefragt wird Prüfungsrelevant. Jeder der die Frage des TE nicht sofort korrekt beantworten kann, hat also schon mal null Punkte bei diesem Fragenkomplex der Prüfung. Zwei Fragen aus dem Bereich und der Führerschein ist futsch !
Das macht mir wirklich mehr sorgen, als wenn der TE seine Anhängelast um 50kg überschreitet. Das spricht doch alles sehr dafür, die Theorie in gewissen Abständen neu ab zu legen.
Zum Glück fragt hier keiner nach Vorfahrtregeln *rotfl*

Alle 5 Jahre eine Theoretische Nachprüfung und das Problem der Luftverschmutzung wäre bei uns gelöst *haumichwech*
Aber wie heißt es so schön *troll*


*gutenacht*
purples...

könntest du das etwas genauer umschreiben was grober Unfug ist

und was du Besser erklären könntest
wenn man schon was Besser weiß dann könnte man die Allgemeinheit damit ja auch beglücken
******aar Paar
2.310 Beiträge
Na wenn man Geheimnisse hat kann Man ja nicht viel falsch machen *rotfl*
******sky Paar
2.532 Beiträge
Wer Kritik übt sollte vorher auch alles im Thread lesen, dann hätten sich die Anmerkungen sicher erübrigt *zwinker*
Pur......

jetzt bin ich auch noch nicht schlauer geworden

aber jetzt versteh ich:
einfach dumm sterben lassen ist die devise
*danke*
*******r007 Paar
217 Beiträge
Wahnsinn
Wie So ein Thema solche Diskussionen hervor ruft
Worum geht es
Lach , einfach nicht alles immer so ernst nehmen ...
Ich möchte gern nur schönes und nettes untereinander , alles andere ist doch kappes ,denke wir wollen alles die Freizeit genießen ...
******sky Paar
2.532 Beiträge
Tschüss
Wir sind dann erst mal weg. Eine Gruppe in der man erst mal dieses Schild *ironie* aufstellen muss, ist erst mal nicht die unsere. Wir wollen hier Spaß und keinen Stress haben.


*undwech*
******aar Paar
2.310 Beiträge
*frage*
Schade das bisher, bei den Antworten, kein Hinweis darauf kam, das man zu erst klären muss wonach gefragt wird...

Entweder: Zulassungsrecht (immer zul Gesamtmasse)

Oder: Verkehrsregeln. ( ebenfalls zul. Gesamtmasse, bei Zügen beide Fz zusammengerechnet , außer Verbot tatsächliche Masse oder Achslast)

Oder Führerscheinrecht ( kommt halt drauf an ob man Klasse 3, oder B bzw BE bis 19.01.2013 oder danach erteilt hat.)

Fest steht, das wenn man den entsprechenden Führerschein hat
nur noch die tatsächlich gezogene Last zählt.

(Hab auch schon mal Spaß bei einer Kontrolle gehabt, mit Toyota Starlet der 500kg gebremst ziehen darf und hintendran einen Autotransportanhänger mit 2200kg zulGM aber 450kg Leermasse )

Mit FE Klasse 3 durchaus in Ordnung, wenn der Anhänger eine Achse hat oder Tandem bis 1 m Achsabstand.

Da ich alle Führerscheine ( und alle Fahrlehrerscheine) hab kein Problem.

Bleibt die Frage welche Fahrerlaubnis die Threaderstellerin hat....

LG der Hai
******aar Paar
2.310 Beiträge
Wollten die Herren von der Kontrolle das nicht glauben?
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