Es zählt nur das Gewicht, das wirklich am Fahrzeug angekuppelt ist !
Ich habe z.B. öfter den geliehenen Autotransportanhänger (Leergewicht 660kg gebremst) mit einem Peugeot 106 (Kleinwagen mit 45Ps und erlaubter Anhängelast gebremst 780 kg) zum Verleiher zurückgebracht und das ist völlig o.k.
Aufladen hätte ich da aber nur noch 120 kg dürfen, auch wenn der Anhänger 2700 kg als zulässiges Gesamtgewicht hatte.
Fazit: Natürlich darf der TE den Wohnwagen ziehen, wenn er ihn nicht voll belädt !
Der Wohnwagen darf sogar 1350 kg wiegen, wenn er das Gewicht so verteilt, das er eine tatsächliche Stützlast von 50 kg hat. Die 50 kg gelten dann aber als Last für das Zugfahrzeug !
Beispiel: Das Zugfahrzeug darf 460 kg zu laden und hat einen Anhänger mit 45 kg tatsächlicher Stützlast angehängt, dann dürfen Insassen + Gepäck nur noch 415 kg zusammen wiegen. Das wird nämlich sehr oft vergessen bei der Urlaubsfahrt.
Natürlich kann man versuchen die Anhängelast erhöhen zu lassen. Das erfährt man beim Fahrzeughersteller. Dann konnt dann z.B. ertwas in der Form raus: 1450kg bei 8% Steigung und schon ist die Fahrt durch den Gotthardtunnel, mit voller Beladung, kein Problem mehr, aber die Strecke über den Brennerpass bleibt Tabu.
Kleiner Hinweis:
In letzter Zeit gibt es immer mehr Einträge der folgenden Art in den Kfz.-Papieren:
Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges max. 2560 kg.
Eingetragen ist aber auch:
Fahrzeug Leergewicht: 1325
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeug: 1660
Anhängelast bei 8% Seigung: 1100 kg
Und jetzt geht die Rechnerei los:
2560 kg (Zug max.) - 1100 kg (Anhänger real beladen) = 1460 kg (bleiben für das Fahrzeug!)
1460 kg - 1325 kg (Fahrz. Leergewicht) = 135 kg (max. mögliche Zuladung für den Pkw)
135 kg - 45 kg (Stützlast) = 90 kg
Fazit: Ich kann noch nicht mal mehr alleine und ohne Gepäck im Pkw, in Urlaub fahren, da ich 95 kg Wiege
Die Lösung: Meine Frau fährt also alleine und ich fliege hinterher
Wer Anhänger ziehen will, muss gut rechnen können!