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wowa kauf überschreitet das Gesamtgewicht

*****s70 Frau
386 Beiträge
Themenersteller 
wowa kauf überschreitet das Gesamtgewicht
Hallo in die runde.
Ich plane einen anderen gebrauchten wowa zu kaufen.
Es gibt viele interessante Angebote.

Jetzt zu meiner Frage.
Ich darf 1300kg gesamt ziehen. Wenn der Wowa leer 1000 kg wiegt gesamt aber 1400kg eingetragen hat.
Ist es zulässig das ich ihn einfach weniger belade?
Oder zählt nur das was in den Schein steht.

Ich habe keine Ahnung wie es rechtlich ist.
Bzw wo ich mich informieren kann.

Lg enibas
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*******tte1
1.509 Beiträge
es...
zählt immer das Gewicht was eingetragen ist, LG
Du darfst nur 1.300 ziehen max. Wenn der Wagen max. 1400 wiegt, darfst du ihn nicht ziehen.
*****aar Paar
877 Beiträge
Es zählt normalerweise das, was im Schein steht. Wobei es da recht komplizierte Regeln mit Gesamtgewicht und tatsächlichem Gewicht gibt. In Österreich kann man das Gesamtgewicht von der Behörde herabtypisieren lassen. Ich denke, das geht auch in Deutschland. Dann bist Du auf der sicheren Seite
Liebe Grüße aus Wien
Hab da mal was von einem Automobilclub mit vier Buchstaben..
... gefunden :

Anhänge- und Stützlast bei Caravangespannen
 
Bei jedem Pkw gibt der Hersteller eine maximale Stützlast an. Das ist dann die Kraft, die bei Betrieb mit Anhänger vertikal auf die Kugel der Anhängerkupplung wirken darf (meistens 75 kg). Auch der Caravanhersteller gibt für seinen Anhänger eine maximale Deichsellast an (meistens 100 kg). Im Fahrbetrieb ist der kleinere Wert einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist. Bei „Tempo 100 Gespannen“ muss sich sogar die zulässige Stützlast des Gespannes an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers orientieren.

Es taucht immer wieder mal die Frage auf: In welchen Fällen darf der Anhänger wegen der Stützlast, die ja dem Pkw zugerechnet wird, mehr beladen werden?
 
Hierzu 3 Beispiele:
 
Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein
zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
 
Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein
zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
 
Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher
belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die
Anhängelast vorgibt.
 

Vorsicht jedoch bei BE Führerschein max. Gespanngewicht 3,5t, aber das dürftest du nicht erreichen....
*******r007 Paar
217 Beiträge
Immer Gesamtgewicht
Es zählt immer das Gesamtgewicht
Was evtl noch geht das Auto auflasten oder Anhängerbedingungen ändern das du 1400 ziehen kannst.
Kommt auf das Auto an.
*******7077 Paar
1.661 Beiträge
Das tatsächlich Gewicht ist Ausschlag gebend! Also weniger beladen! Du kannst sogar die maximale stützlast dazu tun. Diese musst du aber beim beladen des Autos dazu addieren.
Wir machen das nicht uns ist es wichtig das die maximale Zuladung im Auto ist. Du darfst das tatsächliche Gewicht ziehen.
Und dann merken, dass er mit Gasflaschen, Campingsessel und Vorzelt die Zuladung schon überschritten ist....

Ablasten ist meinst eine doofe Idee...der Stauraum verführt
*****s70 Frau
386 Beiträge
Themenersteller 
Danke für dir antworten
Damit habt ihr mir bei meiner Entscheidung sehr geholfen.
Somit ist die Auswahl gleich auf null reduziert.
Die Anhängelast zählt
Ist bei deinem Fahrzeug eine max Anhängelast von 1300kg eingetragen darfst du auch nur so viel ziehen. Ein Anhäger darf dann nicht schwerer sein, egal ob beladen oder nicht. Du kannst selbst ein Anhänger ziehen der 2700kg zulässiges Gesammtgewicht hat, darf aber einschließlich Ladung die tatsächliche Masse von 1300kg nicht überschreiten.
Nichts verwechseln
Fakt ist das, das eingetragene Gesamtgewicht zählt. Nur bei der stützlast gilt das tatsächliche Gewicht.
Ablasten oder autoneukauf sind die einzigen Möglichkeiten.
Hab ich erst vor kurzem gemacht.
Ausfühlich wird es hier beschrieben:
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Hier steht, dass es auf das tatsächliche Gewicht ankommt:
http://www.kochanhaengerwerk … as-darf-mein-pkw-ziehen.html

Und hier noch einmal vom Anwalt:
http://www.frag-einen-anwalt … a%C3%9Fgeblich--f273747.html
Ja bein Fahrzeug...
aber nicht bein Abhänger
*******7077 Paar
1.661 Beiträge
Fakt ist er darf 1300 kg ziehen. Erdarf den Wohnwagen ziehen! Er darf den Wohnwagen nur bis 1300 kg beladen. Macht thread Ersteller nicht verrückt
Jawohl, das sag ich ja
So ist die Definition der Anhängelast am Fahrzeug:
Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast + Stützlast) des gezogenen Anhängers

EU
Ich wette das ist in verschiedenen EU Ländern unterschiedlich geregelt....und der Sheriff hat auch eine eigene Meinung....dann wird es interessant.

Gewicht ist IMMER das Problem und selbst wenn es erst mal geht, viel Spaß in den Alpen, wenn bergab die Bremsen das Glühen anfangen *snief*

Wenn es irgendwie geht, das Auto immer eine Nummer zu groß wählen - und wenn Du zu jung bist den Führerschein erweitern.

Ich träume gerade von was größeren als Wohnmobil (auf LKW Basis) und hab vorsichtshalber mal Klasse C gemacht, um nicht an rechtlichen Grenzen zu stoßen...
******015 Paar
872 Beiträge
Hallo!
Wir dürfen 1500kg ziehen und unser WoWa darf 1700 haben also was tun?
Wir müssen einfach nicht die Zuglast überschreiten.
Also Teppich raus Gasflasche in Alugasflasche getauscht und ab zum Wiegen.
Landeten mit bisschen Gepäck bei 1450kg Campingstühle und Tische werden nicht nach Preis sondern Gewicht gekauft.
Die Stützlast beträgt bei uns 80kg da der WoWa wohl bei einer Kontrolle der Polizei im angehängten Zustand gewogen wird hast du das noch als Reserve .
Und der Rest muß halt ins Auto.
LG die Joda"s
*****s70 Frau
386 Beiträge
Themenersteller 
Bisher auch die schweren Sachen ins Auto geladen.
Vom Führerschein ist normaler Anhänger kein Thema für mich.

Aber ich denke das ich das Gesamtgewicht von 1300 nicht überschreiten werde. Da es in andere Länder andere Sitten gibt.

Aber sehr interessant welche Beiträge es gibt.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Es zählt nur das Gewicht, das wirklich am Fahrzeug angekuppelt ist !

Ich habe z.B. öfter den geliehenen Autotransportanhänger (Leergewicht 660kg gebremst) mit einem Peugeot 106 (Kleinwagen mit 45Ps und erlaubter Anhängelast gebremst 780 kg) zum Verleiher zurückgebracht und das ist völlig o.k.
Aufladen hätte ich da aber nur noch 120 kg dürfen, auch wenn der Anhänger 2700 kg als zulässiges Gesamtgewicht hatte.

Fazit: Natürlich darf der TE den Wohnwagen ziehen, wenn er ihn nicht voll belädt !

Der Wohnwagen darf sogar 1350 kg wiegen, wenn er das Gewicht so verteilt, das er eine tatsächliche Stützlast von 50 kg hat. Die 50 kg gelten dann aber als Last für das Zugfahrzeug !
Beispiel: Das Zugfahrzeug darf 460 kg zu laden und hat einen Anhänger mit 45 kg tatsächlicher Stützlast angehängt, dann dürfen Insassen + Gepäck nur noch 415 kg zusammen wiegen. Das wird nämlich sehr oft vergessen bei der Urlaubsfahrt.

Natürlich kann man versuchen die Anhängelast erhöhen zu lassen. Das erfährt man beim Fahrzeughersteller. Dann konnt dann z.B. ertwas in der Form raus: 1450kg bei 8% Steigung und schon ist die Fahrt durch den Gotthardtunnel, mit voller Beladung, kein Problem mehr, aber die Strecke über den Brennerpass bleibt Tabu.

Kleiner Hinweis:
In letzter Zeit gibt es immer mehr Einträge der folgenden Art in den Kfz.-Papieren:
Zulässiges Gesamtgewicht des Zuges max. 2560 kg.
Eingetragen ist aber auch:
Fahrzeug Leergewicht: 1325
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeug: 1660
Anhängelast bei 8% Seigung: 1100 kg

Und jetzt geht die Rechnerei los:
2560 kg (Zug max.) - 1100 kg (Anhänger real beladen) = 1460 kg (bleiben für das Fahrzeug!)

1460 kg - 1325 kg (Fahrz. Leergewicht) = 135 kg (max. mögliche Zuladung für den Pkw)

135 kg - 45 kg (Stützlast) = 90 kg

Fazit: Ich kann noch nicht mal mehr alleine und ohne Gepäck im Pkw, in Urlaub fahren, da ich 95 kg Wiege *top*
Die Lösung: Meine Frau fährt also alleine und ich fliege hinterher *kopfklatsch*

Wer Anhänger ziehen will, muss gut rechnen können!
Es zählt immer das tatsächliche Gewicht. Kannst bei TÜV nachlesen
Gespann Gesamtgewicht
Es zählt, dass was in den Papieren steht....egal ob EU Ausland oder hier in Deutschland.
Und bei einer Kontrolle, sogar das tatsächliche Gesamtgewicht des Gespanns als auch das Gesamtgewicht der einzelnen Fahrzeuge. Stichwort "Überladung"

Falls ihr noch immer unschlüssig seit, ruft am besten bei der nächsten TÜV Stelle an.
Da bekommt ihr die genauen Antworten auf Eure Fragen ...
Du darfst den WoWa ziehen und fahren
nur eben nicht über die 1300Kg gesamtgewicht haben

wenn dann noch das Gesamtzuggewicht stimmt steht bei neueren Fahrzeugen in den Papieren oder in der Bedienungsanleitung unter technische Daten, dann ist alles ok

das mit der Stützlast las es aussen vor ist für euch nur eine "reserve"

gruß Joachim
der öfters ein 3,5 t Hänger zieht an einen Fahrzeug das nur 1300Kg ziehen darf
man sollte ihn halt nur bis 1300Kg beladen
bin auch schon von den netten Herrn früher in Grün jetzt in Blau angehalten worden und auf eine Wagge begleidet und mit einem passt aber genau wieder entlassen
*******paar Paar
919 Beiträge
Du darfst ihn ziehen solange du das Gesamtgewicht von 1300 Kg nicht überschreitest !!!!
......oder ein Auto mit mehr Anhängelast kaufen oder tauschen,immer besser man hat etwas Reserve bei der Anhängelast
Unser WW zlgg 1800kg
" PKW Anhängelast 2500kg
******sky Paar
2.532 Beiträge
Wozu brauchen hier immer wieder Leute Reserven?
Wenn das Fahrzeug dafür zugelassen ist, sollte es den Anhänger auch ziehen.

Wenn man schon auf etwas achten sollte, dann ist es das Drehmoment des Motor und dessen Verlauf *achtung*

Das würde hier aber ein eigenes Thema ergeben.
Über den Daumen kann man aber bei gleicher Motorleistung sagen:

Diesel ist besser als Benziener
Mehr Hubraum ist besser als ein Turbolader oder andere Lader
2 Ventiler oft besser als mehr Ventiler (Da sie für die gleiche Leistung in der Regel mehr Hubraum haben)

Bei diesen Motoren liegt das maximale Drehmoment bei einer recht niedrigen Drehtzahl. Die Fahrzeuge ziehen daher einen Anhänger recht gut mit moderater Drehzahl und auch beim Anfahren.

Wir ziehen z.B. einen Wohnwagen von 1,2 t mit einem über 40 Jahre alten VW Bus (50 Ps Benziener / 1600 ccm) Der macht auch 100 km/h mit Anhänger, in Frankreich und Belgien erlaubt, und hält auch am Berg mit den Lkw gut mit. Hier macht es das Drehmoment des Motors und die kleine Achsübersetzung bewirkt ein hohes Drehmoment an den Antriebsrädern. Mehr Leistung macht es also nicht unbedingt besser *zwinker* Es kommt immer auf das Paket an *top*
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