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Wohnwagen abkuppeln beim Zwischenstopp?

Wohnwagen abkuppeln beim Zwischenstopp?
Wer kennt das nicht, man ist auf einer längeren Fahrt zum Urlaubsziel und übernachtet auf einem Rastplatz oder auf einem Platz etwas abseits der Strecke.
Manche kurbeln nur das Stützrad runter bzw kurbeln die Stützen runter um stabiler zu stehen....aber läßt den Wohnwagen angekuppelt am Fahrzeug stehen.
Am nächsten Morgen möchte man los und vergisst die Stützen und / bzw Bugrad wieder hochzukurbeln.

Damit wir dieses nicht vergessen, haben wir uns ein kleines Schildchen gemacht um dieses genau nicht zu vergessen und binden dieses am Lenkrad mit einem Gummiband fest.
Wir drucken dieses ein paar mal auf Fotopapier (10 x 18) aus, da es billiger als ein Schaden am WoWa ist.

Was macht ihr um nicht das hochkurbel des Bugrades bzw Stützen zu vergessen ?
Kärtchen "Hochkurbeln nicht vergessen"
*********iebte Paar
2.445 Beiträge
Gar nicht
Zum einen ist ein BAB-Rastplatz für uns ein absolutes nogo.
Aber zu der Zeit, in der wir noch mit Wohnwagen unterwegs waren, haben wir für einen Zwischenstopp zum schlafen weder Stützrad, noch Hubstützen runtergefahren. Einfach Gespann hingestellt, eingestiegen und schlafen gelegt. Das Wohnmobil stütze ich heute ja auch nicht ab.
Wir kuppeln immer ab!! Die 10 min nehmen wir uns gerne.
Und zu allem Überfluss lieben die Kinder das Hochkurbeln der Stützen somit kommt bei jedem Ankuppeln die Frage ob einer der drei die Kurbel bedienen darf.
*******1004 Paar
1.367 Beiträge
Ich mach auch gar nichts.
Anhalten, reinlegen und schlafen.
****ab Paar
12.118 Beiträge
Wir übernachten immer auf Campingplätzen, da kuppeln wir ab um mit dem Zugwagen noch kurz tanken zu fahren.
Von daher...

Aber gute Idee mit dem Schild *top*
*******eA_K Paar
172 Beiträge
Wir machen es auch nicht anders, einfach stehen und ab ins Bett *wink*
*********Leben Paar
1.403 Beiträge
NIX
Wir machen nix, kann bei einem Faltig nicht passieren *haumichwech*
*********Leben Paar
1.403 Beiträge
Falti - nicht Faltig!
*gleichplatz* Automatismus Rechtschreibergänzung
******tMe Mann
35 Beiträge
Checkliste
Ich senke nur die hinteren Stützen ab. Vorne stützt er sich auch der Kupplung ab.
Im Laufe der Jahre hat man die Checkliste im Kopf. Seltencampern und Beginnern rate ich zu einer schriftlichen Checkliste.

INNEN
Klo zu?
Kühlschrank verriegelt?
Alle Klappen gesichert?
Alle Fenster zu?
Tisch abgesenkt?
Schiebetür gesichert?

AUSSEN
WW abgeschlossen?
Alle Fenster wirklich zu und verriegelt?
230V Kabel ab?
Abwasser abgebaut?
Gas zugedreht?
Alle Füße oben?
Kupplung eingerastet?
Abreißsicherung?
Handbremse gelöst?
Diebstahlsicherung?
Lichttest?


Jede dieser Fragen wurde schon einmal von einem Camper übersehen. Das kann unangenehme Folgen haben.

Viel Spaß noch mit eurem Wohnwagen.
****ab Paar
12.118 Beiträge
**********ben89:
einem Faltig nicht passieren

Ist ja nicht soo schlimm, wenn ihr faltig seid *nase*

Aber im Falti stimmt's, da lohnt es sich ja nicht zum aufbauen
alles bleibt dran
beim „BoxenStop“ und zusätzlich ist der Verschluss der Kupplung auch mit einem Vorhängeschloss 🔐 gegen unfreiwilliges Abkuppeln geschützt.

Hubdach öffnen >Rollos runter > reinlegen > schlafen 💤 😴
****47 Mann
87 Beiträge
Zugfahrzeug
...ich denke, es hängt auch vom Zugfahrzeug ab... mein Volvo geht bei längeren Stop durch die Niveauregulierung etwas in die "Knie". der Wohnwagen steht dann Morgens unter Umständen sehr schräg...bei einem anderen Zugfahrzeug sieht es wieder umgekehrt aus....
**jo Paar
604 Beiträge
Wir haben beim Wohnwagen auch nur das Stützrad runter gekurbelt. Dann hinlegen und 😴.
Unser Sohn hat aber schon mal beim WoMo das Stromkabel vergessen. Aber zum Glück ist der Stecker 🔌 rausgerutscht als das Kabel zu Ende war.
******ock Paar
2.130 Beiträge
Wir lassen bei einem solchen Stopp alles am Zugfahrzeug dran außer den Strom.

Btw... auf Rastplätzen etc. ist das abkuppeln und ablassen der Stützräder und Stützen ohnehin nirgendwo erlaubt! Das kommt dem Camping gleich und das ist auf Rastplätzen oder öffentlichen BAB-Parkplätzen verboten! Man darf anhalten (Parken) und bis 10 Stunden stehen bleiben um wieder Fahrtüchtig zu werden… alles darüber ist verboten.
Lässt man die Stützen runter und kuppelt ab, dann gehen vielerorts die Behörde davon aus, dass hier nicht nur kurz zum Schlafen gehalten wird.

Und in manchen Ländern zahlt man da auch schnell ein paar Euro.

*wink*
Krolock
*******rkus Paar
257 Beiträge
Für die Zwischenübernachtung unterwegs machen wir das Stützrad und die hinteren Kurbelstürzen runter, steht einfach alles ruhiger. Und die Handkurbel bzw. den Adapter für den Akkuschrauber legen wir dann im Zugfahrzeug auf den Fahrersitz. Spātestens beim Einsteigen kommt dann der Erinnerungseffekt, "ach ja, die Stützen"...
*********er_GE Paar
246 Beiträge
Wir machen die Stützen runter da sonst die Türen und Klappen im Wowa schon mal aufgehen wenn man sich darin bewegt, oder sie sich verklemmen!
Wowa bleibt angekuppelt damit man das Kabel nicht abreist wenn man vergisst ihn morgens anzukuppeln.
Stützrad bleibt oben!
Habe mir anfangs die Kurbel von den Stützen zur Erinnerung auf den Fahrersitz gelegt

LG von den Faltern
*****mus Mann
348 Beiträge
Ich habe noch nie ...
... vergessen, die WoWa-Stützen und das Bugrad vor der Weiterfahrt wieder hochzuleiern, und das seit Beginn meiner WoWa-Zeit im Jahr 1990. Ich ziehe gemeinsam mit dem Herablassen des Bugrads und der Stützen zur Absicherung auch immer die Handbremse des WoWa an, so dass ich gar nicht wegkommen würde, sollte ich es vergessen, alles wieder hochzuleiern.
Das Herunterlassen der Stützen verhindert ungemütliches Schaukeln des WoWa, das heftiger ausfällt, als im WoMo, das auf mindestens vier Rädern an jeder Fahrzeugecke steht. Mit dem Bugrad entlaste ich während der Nacht darüber hinaus die hinteren Stoßdämpfer des Zugfahrzeugs, die auf der Urlaubsfahrt sowieso genug beansprucht werden. Im Übrigen verhindere ich durch Herablassen der Stützen und des Bugrads das unbemerkte eventuelle Abkoppeln und den Diebstahl des Zugfahrzeugs.

Ich habe auch noch nie gelesen, dass das Herunterlassen der Stützen und des Bugrads verboten sei, weil dies als Campen klassifiziert werde, wie dies von Krolock_Angel behauptet wird. Insbesondere sind der StVO solche Verbote nicht zu entnehmen. So lange es sich danach nur um das Übernachten handelt, darf das überall dort geschehen, wo Parken erlaubt ist. Das gilt als so genannter Gemeingebrauch - und dazu gehört sicherlich auch, dass man den Wohnwagen ordnungsgemäß abstellt, also gegebenenfalls auch die Stützen und das Bugrad herab lässt.
Etwas anderes gilt erst, wenn man den Grill, Tisch und Stühle vor dem Wagen aufstellt und/oder die Markise heraus leiert. Das ist dann kein Gemeingebrauch der Straße mehr, also die Nutzung der Straße zur Fortbewegung, sondern eine genehmigungsbedürftige "Sondernutzung". Da man eine solche Genehmigung in der Regel nicht erhalten dürfte, ist das verboten.
https://anwaltauskunft.de/ma … -erlaubt-im-auto-zu-schlafen
wooow... was für eine vielfältige Resonanz

Ob jemand seine Stütze und Bugrad runtermacht ist anscheinend eher eine persönliche Entscheidung. Was auch gut ist.
Ob jemand die heruntergefahrenen Stützen bzw Bugrad noch nie vergessen hat ist ja klasse.
Aber es sind wie in allen Fällen auch Ausnahmen dabei die schon Frau, Kinder oder sonstiges bereits auf Rastplätzen vergessen haben.

Wir für unseren Teil möchten nicht dass etwas passiert, wenn man sich zumindest nicht etwas gegen solche "kleinen Dinge im Leben" absichert.

Wie gesagt...ob jemand seine Stützen runterkurbelt oder nicht ist eine persönliche Angelegenheit.
****47 Mann
87 Beiträge
genau...
ich finde das Schild sehr gut!
Wir machen immer nur die hinteren Stuetzen runter damit der WW nicht wakelt.....
****que Paar
985 Beiträge
Bei uns..........
.............kommt es auch immer auf die Dauer der Zwischenübernachtung an. Sind es nur ein paar Stunden machen wir am Wohnwagen rein gar nichts und schlafen 3-4 Stunden. Sind wir aber für einen halben Tag da, senken wir das Bugrad ab und drehen die hinteren Stützen raus.
*****s70 Frau
387 Beiträge
abkuppeln
Da ich die Zwischenübernachtung immer auf einem Campingplatz mache. Als Frau mit Kinder ist eine gewisse Vorsicht angebracht. Daher wird auch abgehängt und alle stützen runter gekurbelt. Aber das Schild ist schon eine gute Idee.
Die zweite oder Dritte Fahrt hatte ich das Stützrad nicht richtig fest gezogen. Dieses ist dann unterwegs runter gesackt und der wowa machte leichte Hüpfer. Seitdem wird alles doppelt kontrolliert bei Fahrtantritt und auch nach der Zwischenübernachtung.
Wir hatten großes Glück das nur das Stützrad unbrauchbar War. Uns War nix geschehen.
*****ber Paar
915 Beiträge
= Wildcampen
Ich kenne es auch -
das Abkuppel vom Zugwagen oder Gartenstuhl vor der Wohwagentür

Kann als Wildcampen gesehen werden = Egal wo !!

In Deutschland dürfen Reisemobilfahrer wie auch Camper, die mit einem Caravan- Gespann unterwegs sind, auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben - aber ohne Camping-Aktivitäten zu entfalten. Das heißt, es dürfen weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren noch Liegestühle oder Grills herausgeholt werden. Ein Caravan muss außerdem ans Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.

In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angenommen. Wer länger stehenbleibt, riskiert einen Platzverweis und ein Bußgeld wegen „wilden Campens“. Denn rechtlich ist das eine nicht genehmigte Sondernutzung des Park- oder Rastplatzes „zu Wohnzwecken“, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Diese Regelung gilt auch für das Campen am Straßenrand.

https://www.tz.de/auto/raste … ohnmobil-auto-zr-428063.html


Rasten ja, campen nein

Nicht jeder Ort ist als Stellplatz erlaubt. Ob sie ihren Wohnwagen oder auch ihr Wohnmobil irgendwo abstellen dürfen, hängt davon ab, ob Sie lediglich rasten oder bereits campen.

In Deutschland dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil oder Ihrem Wohnwagen-Anhänger bis zu 10 Stunden auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben – allerdings nur, um sich auszuruhen. Camping-Aktivitäten dürfen Sie keine ausführen - also z. B. Vorzelte aufbauen, Liegestühle herausholen oder Grills aufbauen. Ein Wohnwagen muss außerdem ans Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.
Wo darf ich meinen Wohnwagen abstellen?

In Deutschland dürfen Sie Ihren Wohnwagen grundsätzlich am Straßenrand abstellen, allerdings nicht überall und nur für begrenzte Zeit.

Solange Ihr Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Sie das Gespann ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand parken.
Soweit das Parken auf Gehwegen durch Verkehrszeichen erlaubt ist, gilt das nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen.
Ohne Zugfahrzeug dürfen Sie den Anhänger nicht länger als zwei Wochen am Fahrbahnrand parken. Steht er länger an einem Platz, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 20 €.
Der Wohnwagen darf nicht über eine Parkflächenmarkierung hinausragen. Passt der Anhänger nicht in die Markierung, dürfen Sie ihn dort nicht abstellen.

https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/reisen-auto-wohnwagen.html
*****ber Paar
915 Beiträge
so kann es passieren
uns ist es einmal passiert
wir haben vor einem Campingplatz übernachte

Wohnwagen am Zugfahrzeug gelassen

wir sind, am Morgen los gefahren

Erst Landstraße - dann Stadt - dann Landstraße so ca 4-5 km
Plötzlich, ein kleiner Ruck und ich sehe, in meinem Rückspiegel,
wie sich der Wohnwagen

in Fahrtrichtung in den Graben verabschiedet zum Glück nichts passiert
ok das ist über 35 Jahre her
**jo Paar
604 Beiträge
Wie heisst es doch so schön im Gesetz.
Das Parken und Übernachten ist auf öffentlichen Parkplätzen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Aber jegliche Art von Camping ist verboten.
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