= Wildcampen
Ich kenne es auch -
das Abkuppel vom Zugwagen oder Gartenstuhl vor der Wohwagentür
Kann als Wildcampen gesehen werden = Egal wo !!
In Deutschland dürfen Reisemobilfahrer wie auch Camper, die mit einem Caravan- Gespann unterwegs sind, auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben - aber ohne Camping-Aktivitäten zu entfalten. Das heißt, es dürfen weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren noch Liegestühle oder Grills herausgeholt werden. Ein Caravan muss außerdem ans Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.
In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angenommen. Wer länger stehenbleibt, riskiert einen Platzverweis und ein Bußgeld wegen „wilden Campens“. Denn rechtlich ist das eine nicht genehmigte Sondernutzung des Park- oder Rastplatzes „zu Wohnzwecken“, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Diese Regelung gilt auch für das Campen am Straßenrand.
https://www.tz.de/auto/raste … ohnmobil-auto-zr-428063.html
Rasten ja, campen nein
Nicht jeder Ort ist als Stellplatz erlaubt. Ob sie ihren Wohnwagen oder auch ihr Wohnmobil irgendwo abstellen dürfen, hängt davon ab, ob Sie lediglich rasten oder bereits campen.
In Deutschland dürfen Sie mit Ihrem Wohnmobil oder Ihrem Wohnwagen-Anhänger bis zu 10 Stunden auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben – allerdings nur, um sich auszuruhen. Camping-Aktivitäten dürfen Sie keine ausführen - also z. B. Vorzelte aufbauen, Liegestühle herausholen oder Grills aufbauen. Ein Wohnwagen muss außerdem ans Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.
Wo darf ich meinen Wohnwagen abstellen?
In Deutschland dürfen Sie Ihren Wohnwagen grundsätzlich am Straßenrand abstellen, allerdings nicht überall und nur für begrenzte Zeit.
Solange Ihr Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Sie das Gespann ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand parken.
Soweit das Parken auf Gehwegen durch Verkehrszeichen erlaubt ist, gilt das nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 Tonnen.
Ohne Zugfahrzeug dürfen Sie den Anhänger nicht länger als zwei Wochen am Fahrbahnrand parken. Steht er länger an einem Platz, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 20 €.
Der Wohnwagen darf nicht über eine Parkflächenmarkierung hinausragen. Passt der Anhänger nicht in die Markierung, dürfen Sie ihn dort nicht abstellen.
https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/reisen-auto-wohnwagen.html