Norbert hat da nicht ganz unrecht,
wenn man jedoch beachtet, dass das Zugfahrzeug mindestens 20% mehr ziehen darf, als der Wohnwagen an zul Ges. Gewicht hat, kommt man an das zul. Ges.- Zuggewicht nicht ran.
Daher die Formel von ca. 20% Sicherheit.
Nutzt man die maximal zul. Anhängelast voll aus, verringert sich lt. Angaben des Herstellers in den Papieren und dem Aufkleber am Auto selbst, das zul. Ges. Gewicht des Zugfahrzeuges.
Also kann man dann nicht mehr so viel zu laden um das Ges. Zuggewicht nicht zu überschreiten.
Trifft z.B. zu, wenn man sein Fahrzeug in der Zuglast auflasten lassen hat, meiner darf z.B. offiziell 2350 Kg ziehen, mit Auflastung dann 2800 Kg, nutze ich die 2800 Kg am Anhänger voll aus, darf der ges. Zug nur noch 5080 Kg betragen.
Mein Fahrzeug wiegt also um die 2100 Kg im Rohzustand, Zuladung eigentlich 422 Kg, zusammen also 2522 Kg.
322 Kg Zuladung plus 100Kg auf der AHK vom Wohnwagen.
Bei 5080 Kg zul Ges.- Zuggewicht, darf ich also nur ca. 2550 Kg ziehen.
Mit leerem Fahrzeug, also mit 2100 Kg Fahrzeuggewicht, darf ich auch die vollen 2800 Kg ziehen.
Somit darf ich die eigentlich zulässige Zuladung des Fahrzeuges nicht voll nutzen, muss sogar noch die 100 Kg Aufliegelast mit rechnen, die mit zur Beladung des Zugfahrzeuges zählen.
Da man zum Ziehen eines Ww gerade den Kofferraum des Fahrzeuges voll ausnutzen soll um ihn entsprechend schwer zu bekommen, könnte es bei einem zu "kleinem" Zugwagen schon Probleme geben.
Liest sich vielleicht kompliziert, ist aber eigentlich garnicht so wild zu verstehen.
Ich empfehle auf jeden Fall ein Zugfahrzeug zu kaufen, das um einiges mehr ziehen darf, als man ziehen muss ( zul Ges. Gwe. Wohnwagen ), dann hat man mit allen Gewichten kein Problem und noch Sicherheit mit drin.
Wichtig ist die Regelung aber für Leute, die der neuen Führerscheinregelung unterliegen.
Ich hoffe Euch nicht mehr verwirrt zu haben
Gruß Jack