Weiterhin ist zu beachten,
sollte man für den Wohnwagen eine 100km/h- Zulassung haben, kann diese durch die Überladung des zul. Ges. Gewichtes des Wohnwagen unwirksam sein, wenn dadurch das echte Zuggewicht höher ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges !
Sollte man in so einem Fall mal mit einer überhöhten Geschwindigkeit gestoppt werden, trifft es einen doppelt, man hätte nur 80 Km/h fahren dürfen.
Dazu kommt, 10% oder erst recht mehr, werden mit Sicherheit nicht mehr als Fahrlässigkeit sondern mindestens als grob fahrlässig wenn nicht sogar als vorsätzlich geahndet.
Noch schlimmer wenn der Führerschein, betrifft ja heute viele junge Leute, nicht mehr ausreicht um das Gespann im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Versicherungsrechtlich handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht in der Kasko ganz und in der Haftpflicht begrenzt befreien kann (Regress bis 5.000 €).
Also eine Überladung von ca. 5 % sehe ich als gerade noch i.O. an.
Zu den genannten Gefahren, da kann man wirklich verschiedener Meinung sein, deutsche Wohnwagen haben nur so wenig Zuladung, damit sie viele kaufen können, damit viele Käufer diese eben mit einer Vielzahl an Zugfahrzeugen nutzen können.
Sicher, sind sie auch noch bei reichlicher Überladung, Tests des ADAC haben sogar ergeben, wenn ein Wohnwagen richtig ( ! ) beladen, also Gewicht über der Achse und Aufliegelast ausgenutzt wird, kann ein Übergewicht fast allen Wohnwagen sogar mehr Stabilität verleihen.
Erlaubt ist es dadurch trotzdem nicht, also mit dem Argument wird man bei Gericht nicht weit kommen
Grüße
Jack