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Alle Fragen rund um Versicherung

*******aar Paar
3.544 Beiträge
Gruppen-Mod 
Der Joy sperrt Threads, wenn länger nichts mehr geschrieben wurde.
Habe es wieder geöffnet, vielleicht will ja mal jemand was schreiben?
********inne Paar
248 Beiträge
Wir sind für unseren alten WoWa einen ganz anderen (Versicherungs-)weg gegangen.
Reine Haftpflichtversicherung beim ADAC und dann die Campingversicherung vom ADAC.
Deckt für kleines Geld viel mehr ab als eine Vollkasko.
*****989 Paar
947 Beiträge
unsere Erfahrung: wurde der Wowa aus der Portokasse bezahlt, ist es der Versicherung wurscht. Da reicht eine TK aus, um Schäden an Fremdeigentum zu decken. Ist der Wowa aber durch eine Finanzierung belastet, so wollte die Versicherung den Abschluss einer VK, um im Fall des Totalschadens die Bank bedienen zu können. Das gilt dann auch für "unbewegte" Zeiten. Szenario: Der Wagen befindet sich auf dem sicheren Grundstück und ein umfallender Baum trifft diesen. Ist der Baum groß genug, können diese Schäden auch irreparabel sein.
*nachdenk* *gruebel*
wir haben haben uns seinerzeits als wir unseren WW gekauft haben mal einfach dummgestellt und unserer Versicherung angerufen, wir hatten einen super Betreuer. Uns wurde mitgeteilt wenn der WW an der Dose hängt zahlt die Versicherung vom Zugfahrzeug für einen Verursachten Schaden.

Intresssanter wird es halt dann wenn er mal nicht dranhängt.

aber hier sollte jeder für sich entscheiden wie er Ihn versichert,
klar bei einem neuen oder gut gebrauchten ist eine VK sinnvoll den so ein neuer kostet halt mal ein paar Lila scheinchen

aber bei einem naja sagen wir jetzt einfach mal 15 jahre alten WW sollte man halt dann schon abwägen ob sich für den wirklich noch eine VK rentiert, klar auch dieser ist nicht eben mal aus der reinen Portokasse bezahlt keine Frage

achso unserer ist Teilkaskoversichert das ganze jahr angemeldet und wir zahlen 59 €uro fürs ganze Jahr , allerdings ist der jetzt auch schon gute 25 jahre alt *schaem*
*****989 Paar
947 Beiträge
Unser war nagelneu. Da gab es keine große Überlegung.
****ab Paar
12.115 Beiträge
*****989:
Da reicht eine TK aus, um Schäden an Fremdeigentum zu decken. Ist der Wowa aber durch eine Finanzierung belastet, so wollte die Versicherung den Abschluss einer VK, um im Fall des Totalschadens die Bank bedienen zu können. Das gilt dann auch für "unbewegte" Zeiten. Szenario: Der Wagen befindet sich auf dem sicheren Grundstück und ein umfallender Baum trifft diesen. Ist der Baum groß genug, können diese Schäden auch irreparabel sein.


Öhm. .. nèe.
Da passt einiges nicht.
Nicht die TK reguliert Schäden an Fremdeigentum, sondern die Haftpflicht.
Die TK ist bei Einbruch, und einigen anderen Sachen da.
VK auch bei selbstverschuldeten Schäden, aber nicht unbedingt bei eurem Beispiel mit dem Baum.
Da wäre zuerst mal der Besitzer des Baumes in der Pflicht.

Schaut mal besser in euren Unterlagen *zwinker*
*****989 Paar
947 Beiträge
sorry. ihr habt natürlich recht. nur der baum......das ist unser eigener. *zwinker*
**********ndler Paar
171 Beiträge
Dauerstandort Frankreich: TÜV Versicherung Steuer
Hallo zusammen,

da wir noch ein Womo in Deutschland haben und den WOWA bisher nur im Frankreichurlaub genutzt haben, planen wir unseren Wowa in F bei einer "gardienage" abzustellen und uns bei Bedarf an den Zeltplatz bringen zu lassen.

Kostet in Frankreich soviel wie ein vergleichbarer Unterstellplatz in DE, spart uns aber Maut, Benzin und Zeit.
Zusätzlich lohnt sich dann künftig auch auch ein Kurztrip mit dem Flugzeug nach F inkl. Leihwagen, wenn der Wowa quasi schon dort steht.

Aber:
Was bedeutet dies für TÜV, KFZ-Steuer, Gasprüfung und zweckmäßige Versicherungen, die man haben sollte.
Was ist "Muss", was "Kann" und was braucht man nicht mehr ?
Was braucht man neu ? --> KFZ-Steuer / TÜV Frankreich ?

Vielleicht ist jemand aus dem Forum schon ein Schritt weiter und kann uns seine Erfahrungen mitteilen ?

Danke.

LW
Nun....
egal was "deutsche Gesetze" hierzu sagen... es zählen und gelten die französischen.

Ergo....
• Was beinhalten diese zwecks Gasprüfung dort im Land?
-sobald das deutsche Nummernschild abgemacht wurde.... gelten die französischen Gesetze. Heißt. Import Mwst vielleicht trotz EU???
• ist der deutsche TÜV abgelaufen und ihr fahrt zurück mit dem WoWa ... habt ihr ein Problem. Kurzkennzeichen werden nur mit gültiger TÜV Bescheinigung vergeben... und der französische TÜV ist hier nicht anerkannt.
• eine normale Haftpflichtversichert reicht. Sobald es abgemeldet wurde. Die private übernimmt dann den Rest sofern es Ausland deckt.

Fazit.... am besten mit anderen deutschen Dauercampern oder dem Platzinhaber reden.
*********ke89 Paar
528 Beiträge
Tip
hallo aus ulm, ist möglich aber aufwändig. http://www.eu-info.de, da könnt ihr nachschaun. *zwinker*
**********ndler Paar
171 Beiträge
Danke für die ersten Hinweise
Über Euren link haben wir aber nur einen Beitrag gefunden, wenn der Wohnwagen auf dem Campingplatz und damit auf einem reinen Privatgrundstück verbleibt.
In diesem Fall kann man wohl das Nummernschild abschrauben und den Wowa komplett in DE abmelden.

Die in unserem Erstbeitrag erwähnten "Gardienage" sind meist Bauern außerhalb des Campingplatzes, die mit ihrem Traktor den Wowa abholen und auf einem eingezäunten Ackergelände, teilweise überdacht, den Wowa abstellen.
Der Wowa wird also weiterhin über öffentliche Straßen gezogen, wo es "übliche" Unfälle geben könnte.

Da man diese Dienstleiter mit hunderten abgestellten Wohnwagen an jeder Ecke findet, sollte es eigentlich eindeutige Regeln geben, wie man alles richtig macht.

Probleme mit dem Zoll etc. sollte es hierbei nicht geben, da der Wowa ja nicht exportiert und verkauft wird, sondern nur der neue Standort für einige Jahre im europäischen Ausland ist.

Hoffe, dass es weiteres feed back, eventuell von Campern, die dies schon mal umgesetzt haben, gibt.

Gruß

LW
****l02 Mann
156 Beiträge
Probleme mit dem Zoll
Es wird zwar nicht gleich wie bei uns sein, aber ich würde mich wegen dem Zoll erkundigen.
Ich habe meinen Wohnwagen in Deutschland auf einem Jahresplatz seit Jahren.
Nummer abgegeben. Ich musste den WW in Deutschland verzollen. Kann sein, weil ich Schweizer bin und wir kein EU Land sind.
Das muss ja bei Dir nicht so sein, aber ich würde mich da mal Informieren.
Grüsse
**********ndler Paar
171 Beiträge
Zoll ???
Warum das zollrelevant sein soll, verstehe ich nicht.
Der Wowa bleibt ja in meinem Eigentum und wird vermutlich in einigen Jahren wieder nach DE zurück geführt.
Nur falls der Wowa statt Rückführung später in Frankreich verkauft werden sollte, könnte es zollrelevant sein, aber vermutlich innerhalb Freigrenzen liegen.

Außerdem kommt das Thema Zoll automatisch hoch, da die KFZ-Steuer an das Zollamt abgeführt wird und die werden sich schon melden, wenn sie einen zollrelevanten Vorgang vermuten, sobald ich den Wowa DE abmelde.

Was ehr ein Problem ist und mir etwas Bauchweh macht, ist, dass man eventuell keinen Versicherung mehr braucht oder eben eine andere.
Kommt es jetzt zum Versicherungsfall mit hohen Forderungen, ist man eventuell nun leider nicht oder falsch versichert.
Stichwort: kein/abgelaufener (deutscher) TÜV, keine/abgelaufene Gasprüfung, ...

Wie haben die tausende von Wowa-Fahrer, die ihre Wowa heute schon in Frankreich abgestellt haben, dieses Problem gelöst ?

Wir sind doch nicht die Ersten, die das machen (wollen).

LW
********paar Paar
938 Beiträge
@die Lustwandler
so als Quermitlesender: Wenn Du ohnedies weißt dass es hunderte andere gibt mit Deiner Problematik und Hinweise von hier eh nicht das treffen was Du suchst, dann wende Dich doch an einen oder zwei der hundert anderen um Deine Fragen zu klären *g* ist vielleicht effektiver? *nachdenk*
**********ndler Paar
171 Beiträge
@fetzigespaar
Würden wir ja gerne, wir kennen die nur nicht, deshalb schreiben wir hier in diesem Forum.
Vielleicht gibt es Querleser, die genau wissen wie es geht.

Wir haben uns im letzten Jahr mehrere Stellplätze in FR angeschaut und die riesige Anzahl Wowa gesehen, da stehen aber keine Namen und Telefonnummern dran und bei den Platzbetreibern erzählt dir jeder etwas anderes.

Außerdem: Wir wollen es "richtig" machen und vermutlich gibt es viele, die ihre Entscheidungen aus dem Bauch heraus treffen, so wie es für sie einfach ist, was okay ist, solange nichts passiert.

Wir hoffen halt mal weiter den entscheidenden Input zu bekommen.

LW
**********ndler Paar
171 Beiträge
Zwischenergebnisse
Über den ADAC haben wir folgendes herausbekommen, läuft dort unter der Überschrift "Dauercamping":

Zoll:
Innerhalb der EU ist der langfristige Aufenthalt von Wohnwagen kein Zollvorgang mehr, d.h. eine zeitliche Beschränkung für den Verbleib in einem anderen Land der EU besteht nicht.
Voraussetzung: nur private Nutzung (keine Vermietung, kein Imbissstand, ...)

TÜV:
Wenn der Wohnwagen zugelassen bleibt, die Prüfplakette aber abläuft, ist dies kein Hindernis, den Anhänger nach Deutschland zurückzuführen. Der Halter sollte aber unbedingt vor der Überführung sicherstellen oder - noch besser - durch eine Werkstatt feststellen lassen, dass der Anhänger in verkehrssicherem Zustand ist. Auch der langfristige Aufenthalt im Ausland sollte nachgewiesen werden können. Nach der Rückkehr nach Deutschland muss schnellstmöglich eine technische Prüfstelle aufgesucht werden.

Zulassung:
Ob die Zulassung in Deutschland bestehen bleibt, ist davon abhängig, ob der Wohnwagen weiterhin für Reisen benutzt werden soll. Nur wenn diese Absicht sicher nicht besteht, kann die Stilllegung bei der Zulassungsstelle erwogen werden (= fester Dauerstellplatz).
Wenn später eine reguläre Wiederzulassung gewünscht wäre, muss für diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein Nachweis über eine gültige Prüfplakette (Hauptuntersuchung) vorgelegt werden.
Konsequenz: WoWa kann nur auf Trailer nach DE zurückbringen, was sehr teuer wird.

Problem bei Transport Campingplatz zu Gardionage und zurück:
"Außerdem wäre der Wohnwagen nach Abmeldung in Deutschland auch in Frankreich nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen. Daher könnte er unseres Erachtens dort auch nicht legal im öffentlichen Verkehrsraum zu einem Campingplatz gezogen werden."

Versicherung:
noch keine Info, ob man den WoWa beliebig langfristig im Ausland stehen lassen kann ohne den Versicherungsschutz trotz Prämienzahlung zu gefährden.

Soweit als Info für andere Joyler, die sich für das Thema interessieren.
Deutlich wird: Man kann hier einiges falsch machen und es ist schwierig alles richtig zu machen.

Gruß

LW
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